Integration und Inklusion

by admin on 21. August 2015 Kommentare deaktiviert für Integration und Inklusion

Es steckt viel Gedanken-Arbeit dahinter, aber sie zeigt Erfolg. Das Thema „Integration“ ist in der Gesellschaft längst angenommen. Während es bei Integration immer noch darum geht, Unterschiede wahrzunehmen und Getrenntes wieder einzugliedern, ist das neue Konzept der „Inklusion“ ein ganzheitliches.

Inklusion ist eine weitergehende Sichtweise, die die Bedürfnisse aller Menschen mit ihren individuellen Unterschieden als Normalität ansieht. Wenn die Bedürfnisse aller berücksichtigt werden, muss nicht mehr zwischen einzelnen Personengruppen unterschieden und in Gruppen unterteilt werden. Dieses Verständnis der Barrierefreiheit wird auch „Design für Alle“ oder „universelles Design“ genannt.

Umfassende Barrierefreiheit bildet die Voraussetzung für gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von allen Menschen, gleich ob Eltern mit Kinderwagen, Geh- oder Sehbehinderten, Kindern oder alten Menschen in allen Lebensbereichen.

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Bauen ohne Barriere

by admin on 21. Juli 2015 Kommentare deaktiviert für Bauen ohne Barriere

Vollständig barrierefrei zu planen und zu bauen würde bedeuten, Wohnungen, Gebäude sowie öffentliche Orte so zu planen und zu bauen, dass sie „frei von Barrieren“ von allen Menschen ohne fremde Hilfe und ohne jegliche Einschränkung genutzt werden können.

Mit barrierefreiem Bauen ist die rechtzeitige Planung und Ausführung von baulichen Maßnahmen, die die Nutzung eines Gebäudes, einer Einrichtung, eines öffentlichen Ortes etc. durch alle Menschen ermöglicht, gemeint. Statt des Begriffs „barrierefreies Bauen“ werden auch oft die Termini „behindertengerechtes Bauen“, „Bauen für Alle“, „menschengerechtes Bauen“ oder „Design für Alle“ (Produkte, Systeme und Dienstleistungen sollen für eine möglichst große Benutzergruppe in einer möglichst breiten Umgebung benutzbar sein) gebraucht.

Von Integration zur Inklusion
Wenn also bauliche, technische oder kommunikationstechnische Barrieren abgebaut und diese individuellen Bedürfnisse aller Menschen als Normalität gesehen und berücksichtigt werden – spricht man von Inklusion.

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
Die Grundlage für barrierefreies Bauen bilden diverse Normen und gesetzliche Regelungen. Ab 2016 gilt in Österreich das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) in vollem Umfang für alle Barrieren in allen Gebäuden – vorher galt es nur für Neubauten. Stufen, Türstöcke oder Sanitäranlagen, die für Menschen mit Behinderung nicht benutzbar sind, gelten als bauliche Barrieren.

Erfahren Sie mehr unter Was ist barrierefreies Bauen

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